2025-08-22 Strom

Förderung grenzüberschreitenden Energiegemeinschaften

Förderung grenzüberschreitenden Energiegemeinschaften 

Die Initiative „Grenzüberschreitende Energiegemeinschaften“ (CBECs) wird von der Association of European Border Regions (AEBR) und der Mission Opérationnelle Transfrontalière (MOT) verwaltet. Sie erhält finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union.

 

Ziel und Förderung 

Im Rahmen des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen werden sieben Pilotmaßnahmen ausgewählt, die mit Teilzuschüssen von bis zu 15.000 Euro gefördert werden. Die Förderung soll die Umsetzung einer grenzüberschreitenden oder quasi-grenzüberschreitenden Energiegemeinschaft erleichtern, einen Fahrplan erstellen und die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren in der Grenzregion stärken. Die Antragsteller verpflichten sich, an verschiedenen Aktivitäten mitzuwirken, die von REScoop.eu angeboten werden, darunter Bedarfsanalysen, Workshops, technische Unterstützung und Peer-to-Peer-Webinare. REScoop.eu ist die europäische Dachorganisation für Bürgerenergiegenossenschaften, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Übergang zu einem nachhaltigeren, gerechteren und demokratischeren Energiesystem zu ermöglichen. Die Organisation vertritt die Interessen tausender Energiegenossenschaften und ihrer Mitglieder gegenüber politischen Entscheidungsträgern auf europäischer Ebene und fördert den kooperativen Ansatz im Energiesektor. 

 

Wer kann teilnehmen? 

Die Teilnahme an diesem Programm steht allen Akteuren offen, die eine CBEC oder Q-CBEC entwickeln oder dies beabsichtigen. Dazu zählen grenzüberschreitende Einrichtungen wie Euroregionen, lokale und regionale Behörden in Grenzregionen sowie Bürgergenossenschaften, NGOs und KMUs. Für Antragsteller, die keine grenzüberschreitenden Einrichtungen repräsentieren, ist es erforderlich, einen Partner aus dem anderen Teil desselben Grenzgebiets einzubeziehen. Das  Gebiet muss  der geografischen Definition von Eurostat in der NUTS-Klassifikation entsprechen. 

Die Initiative zur Förderung grenzüberschreitender Energiegemeinschaften bietet eine wertvolle Gelegenheit für Görlitz, sich aktiv an der Entwicklung nachhaltiger Energieprojekte zu beteiligen. Durch die finanzielle Unterstützung und die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren können innovative Lösungen zur Sicherstellung der Energieversorgung und zur Förderung der regionalen Entwicklung geschaffen werden. Für Görlitz könnte diese Initiative der Beginn eines grenzüberschreitenden Einspeisenetzes sein, das nicht nur Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet, sondern auch langfristig die energetische Sicherheit der Region nach der Schließung des Kraftwerks Turów gewährleistet. Die Aktivitäten könnten zudem  die Entwicklung des Net Zero Valley fördern.  

 

Förderfähige Maßnahmen 

Die förderfähigen Aktivitäten im Rahmen der Pilotmaßnahmen sind vielfältig und umfassen: 

·        Öffentlichkeitsarbeit, Konsultationen und partizipative Planungsprozesse, um Bürger und lokale Interessengruppen in die grenzüberschreitenden Energieinitiativen einzubeziehen. 

·        Durchführung von Machbarkeitsstudien zur Ermittlung der geeigneten Rechts- und Governance-Struktur für eine CBEC sowie die Vorbereitung der notwendigen Schritte zur Gründung einer juristischen Person. 

·        Erfassung des Energiebedarfs und -angebots sowie der Infrastruktur in der Grenzregion und Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation. 

·        Planung grenzüberschreitender Infrastrukturprojekte, wie Fernwärmenetze oder integrierte Energieverteilungswege zwischen Gemeinden. 

·        Identifizierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen sowie die Entwicklung gemeinsamer Geschäftsmodelle für Energiegemeinschaften. 

 

Antragsstellung und Fristen 

Jeder Antrag muss einen detaillierten Fahrplan für die Entwicklung einer grenzüberschreitenden oder quasi-grenzüberschreitenden Energiegemeinschaft enthalten. Die Antragsteller sind verpflichtet, eine Beschreibung des aktuellen Stands der Energiegemeinschaft, die beteiligten Partner, die Motivation für die Antragstellung sowie den erforderlichen Haushalt für die Entwicklung der Pilotmaßnahme einzureichen.  

 

Die Frist für die Einreichung der Anträge (auf Englisch) endet am 21. November 2025

Mehr dazu: https://ec.europa.eu/regional_policy/whats-new/newsroom/25-07-2025-quasi-cross-border-energy-communities-apply-now-to-the-call-for-pilot-actions_en 

Das Wappen der Stadt Görlitz
Stadt Görlitz

Görlitz ist die östlichste Stadt Deutschlands und Sitz des Landkreises Görlitz. Die sechstgrößte Stadt des Freistaates Sachsen liegt in der Oberlausitz an der Lausitzer Neiße. Heute zählt die Stadt rund 57.000 Einwohner. Als familiengerechte Stadt der Generationen fördert die Große Kreisstadt Görlitz ein Umfeld, in dem Menschen gern leben und ihren Lebensmittelpunkt finden.

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